Stimmrechtsmitteilungen
Die Stammaktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG sind gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, der ProSiebenSat.1 Media AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert. Diese Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht die ProSiebenSat.1 Media AG im Jährlichen Dokument.
