Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird. Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex werden in der Entsprechenserklärung begründet. Im März 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG zuletzt die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.
Entsprechenserklärung der ProSiebenSat.1 Media AG
Deutscher Corporate Governance Kodex