Corporate Governance

Zum Hintergrund

Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird. Das Unternehmen ist außerdem verpflichtet zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden.

Corporate Governance bei der ProSiebenSat.1 Media AG

Mit dem Corporate Governance Kodex wurde in Deutschland ein Standard für eine transparente Unternehmensführung etabliert, die sich an den Interessen der Aktionäre und anderer am Wohl des Unternehmens interessierter Gruppen orientiert.

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG befürworten ausdrücklich den Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie befassen sich intensiv mit den darin ausgesprochenen Empfehlungen und Anregungen und haben eine Umsetzung entwickelt, die den unternehmensspezifischen Gegebenheiten Rechnung trägt.

Entsprechenserklärung

Im März 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat zuletzt die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Entsprechenserklärung der ProSiebenSat.1 Media AG

Satzung der ProSiebenSat.1 Media AG

Deutscher Corporate Governance Kodex

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08.02.2010