Corporate Governance - Entsprechenserklärung 2004

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

Die ProSiebenSat.1 Media AG hatte im Dezember 2003 ihre letzte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 21. Mai 2003 abgegeben. Die in dieser Entsprechenserklärung genannten Abweichungen zu Ziffer 5.2 (Bildung eines Ausschusses zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen), 7.1.1 (Veröffentlichung des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte unter Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze) und 7.1.2 (Beachtung von bestimmten Zeiträumen für die Veröffentlichung der Konzernabschlüsse und Zwischenberichte) sind entfallen, so dass nunmehr folgende Entsprechenserklärung abgegeben werden kann:

Die ProSiebenSat.1 Media AG entspricht den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 21. Mai 2003 mit folgenden Ausnahmen:

Der Vorstand der Gesellschaft hat davon abgesehen, einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre zu bestellen (Ziff. 2.3.3), da dafür aufgrund der derzeitigen Anteilseignerstruktur und der geringen Anzahl an stimmberechtigten Aktionären zur Zeit kein Bedürfnis besteht.

Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossenen D&O Versicherungsverträge sehen keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8), da die Vereinbarung eines Selbstbehaltes nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Versicherungsprämien führt. Vorstand und Aufsichtsrat handeln ferner bereits aufgrund ihres Amtes verantwortungsvoll und im besten Interesse der Gesellschaft. Sie halten einen Selbstbehalt nicht für geeignet, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Gremienmitglieder zu steigern.

Die Gesellschaft hat sich entschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert offenzulegen (Ziff. 4.2.4). Die ProSiebenSat.1 Media AG sieht keinen deutlichen Informationsmehrwert in der Offenlegung der individualisierten Vorstandsbezüge, die einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.

Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde nicht festgesetzt (Ziff. 5.4.1), da dem Unternehmen auch weiterhin die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll.

Die ProSiebenSat.1 Media AG beabsichtigt, den Empfehlungen mit obiger Maßgabe auch in Zukunft zu entsprechen.

ProSiebenSat.1 Media AG
Im Dezember 2004
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat

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Z 14-49 : 33,1%
10.10.2008