Der Vorstand der Gesellschaft hat davon abgesehen, einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre zu bestellen (Ziff. 2.3.3), da dafür aufgrund der derzeitigen Anteilseignerstruktur und der geringen Anzahl an stimmberechtigten Aktionären zur Zeit kein Bedürfnis besteht.
Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossenen D&O-Versicherungsverträge sehen keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8), da die Vereinbarung eines Selbstbehaltes nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Versicherungsprämien führt. Vorstand und Aufsichtsrat handeln ferner bereits aufgrund ihres Amtes verantwortungsvoll und im besten Interesse der Gesellschaft. Sie halten einen Selbstbehalt nicht für geeignet, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Gremienmitglieder zu steigern.
Die Gesellschaft hat sich entschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert offenzulegen (Ziff. 4.2.4).
Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung eine Ausschuss vorgesehen, der die Aufsichtsratssitzungen vorbereiten soll. Dieser Ausschuss ist jedoch bislang noch nicht besetzt (Ziff. 5.2).
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde nicht festgesetzt (Ziff. 5.4.1), da dem Unternehmen auch weiterhin die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll.
Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte der Gesellschaft werden derzeit noch unter Beachtung der Rechnungslegungsgrundsätze des HGB aufgestellt (Ziff. 7.1.1). Es ist jedoch beabsichtigt, ab 2004 auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) umzustellen.
Konzernabschlüsse und Zwischenberichte der Gesellschaft werden grundsätzlich innerhalb der in Ziff. 7.1.2 empfohlenen Zeiträumen öffentlich zugänglich gemacht. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2002 wurde jedoch wenige Tage nach der empfohlenen 90-Tagefrist veröffentlicht, um noch den im März 2003 erfolgten ersten Vertragsabschluss der Saban-Gruppe über den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG berücksichtigen zu können.