Corporate Governance - Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Aktualisierung der Entsprechenserklärung vom März 2006)

Die ProSiebenSat.1 Media AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom März 2006 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 2. Juni 2005 bzw. seit dessen Geltung in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

Der Vorstand hat darauf verzichtet, sämtliche Unterlagen, die anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im August 2006 auszulegen waren, zusätzlich auch auf der Internet-Seite des Unternehmens zu veröffentlichen (Ziff.2.3.1). Aufgrund des Umfangs der im Zusammenhang mit verschiedenen Unternehmensverträgen mit Tochterunternehmen auszulegenden Unterlagen und Berichte wurden lediglich die Hauptversammlungseinladung und der Geschäftsbericht samt den darin abgedruckten Jahresabschluss-Unterlagen zusätzlich auf der Internet-Seite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Der Vorstand der Gesellschaft hat davon abgesehen, einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre zu bestellen (Ziff. 2.3.3), da dafür aufgrund der derzeitigen Anteilseignerstruktur und der geringen Anzahl an stimmberechtigten Aktionären zur Zeit kein Bedürfnis besteht.

Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossenen D&O Versicherungsverträge sehen keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8), da die Vereinbarung eines Selbstbehaltes nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Versicherungsprämien führt. Vorstand und Aufsichtsrat handeln ferner bereits aufgrund ihres Amtes verantwortungsvoll und im besten Interesse der Gesellschaft. Sie halten einen Selbstbehalt nicht für geeignet, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Gremienmitglieder zu steigern.

Die Gesellschaft hat sich entschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert offenzulegen (bisher Ziff. 4.2.4 in der Fassung des Corporate Governance Kodex vom 2. Juni 2005). Von der durch das Vorstandsvergütungsoffenlegungs-Gesetz vom 3. August 2005 eingeführten Rechtspflicht zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütungen ist die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom August 2006 für einen Zeitraum von fünf Jahren befreit.

Eine Altersgrenze für Aufsichtsrats-mitglieder wurde nicht festgesetzt (Ziff. 5.4.1), da dem Unternehmen auch weiterhin die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll.

Das erstmals von der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2005 als Teil der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien verabschiedete und von der ordentlichen Hauptversammlung im August 2006 erneuerte Aktienoptionsprogramm sieht ausschließlich an den Aktienkurs der Gesellschaft geknüpfte Erfolgsziele vor. Auf zusätzliche unternehmensbezogene Vergleichsparameter (Ziff 4.2.3.) wurde verzichtet, da wegen der Besonderheiten des deutschen TV-Werbemarktes mit der Gesellschaft vergleichbare in- oder ausländische Unternehmen derzeit nicht bestehen.

Die ProSiebenSat.1 Media AG beabsichtigt, den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit obiger Maßgabe auch in Zukunft zu entsprechen.

ProSiebenSat.1 Media AG
Im August 2006


Der Vorstand
Der Aufsichtsrat

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14.03.2010