Der Vorstand hat darauf verzichtet, sämtliche Unterlagen, die anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Mai 2005 auszulegen waren, zusätzlich auch auf der Internet-Seite des Unternehmens zu veröffentlichen (Ziff.2.3.1). Aufgrund des Umfangs der im Zusammenhang mit verschiedenen Unternehmensverträgen mit Tochterunternehmen auszulegenden Unterlagen und Berichte wurden lediglich die Hauptversammlungseinladung und der Geschäftsbericht samt den darin abgedruckten Jahresabschluss-Unterlagen zusätzlich auf der Internet-Seite der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Der Vorstand der Gesellschaft hat davon abgesehen, einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre zu bestellen (Ziff. 2.3.3), da dafür aufgrund der derzeitigen Anteilseignerstruktur und der geringen Anzahl an stimmberechtigten Aktionären zur Zeit kein Bedürfnis besteht.
Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossenen D&O Versicherungsverträge sehen keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8), da die Vereinbarung eines Selbstbehaltes nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Versicherungsprämien führt. Vorstand und Aufsichtsrat handeln ferner bereits aufgrund ihres Amtes verantwortungsvoll und im besten Interesse der Gesellschaft. Sie halten einen Selbstbehalt nicht für geeignet, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Gremienmitglieder zu steigern.
Die Gesellschaft hat sich entschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert offenzulegen (Ziff. 4.2.4). Die ProSiebenSat.1 Media AG sieht keinen deutlichen Informationsmehrwert in der Offenlegung der individualisierten Vorstandsbezüge, die einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde nicht festgesetzt (Ziff. 5.4.1), da dem Unternehmen auch weiterhin die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll.
Das von der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2005 als Teil der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien verabschiedete Aktienoptionsprogramm sieht ausschließlich an den Aktienkurs der Gesellschaft geknüpfte Erfolgsziele vor. Auf zusätzliche unternehmensbezogene Vergleichsparameter (Ziff 4.2.3.) wurde verzichtet, da wegen der Besonderheiten des deutschen TV-Werbemarktes mit der Gesellschaft vergleichbare in- oder ausländische Unternehmen derzeit nicht bestehen.
Wegen der erstmaligen Konsolidierung der EUVIA Media AG & Co. KG zum 1. Juni 2005, erfolgte die Veröffentlichung des Zwischenberichts 2005 ausnahmsweise erst nach Ablauf des vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Zeitraums (Ziff. 7.1.2.).