Fragen und Antworten zu Anmeldung und Teilnahme

Dürfen an der HV nur Aktionäre teilnehmen?

Die Hauptversammlung ist die bedeutendste jährliche Veranstaltung einer Aktiengesellschaft, bei der sich die Aktionäre mit der Unternehmensleitung aussprechen. Somit ist die Hauptversammlung in erster Linie eine Veranstaltung für die Aktionäre.

Kann ein Aktionär Begleitpersonen, z.B. seinen Ehepartner oder seine(n) erwachsene(n) Tochter/Sohn mitbringen?

Dies kann der Aktionär tun. Die beste Lösung ist, wenn er dies gleich bei seiner Anmeldung mitteilt und für die Begleitperson zusätzlich eine Eintrittskarte ausstellen lässt.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Die Hauptversammlung ist grundsätzlich die Versammlung der Aktionäre der Gesellschaft. Aktionäre können selbst teilnehmen oder sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Grundsätzlich sind Stamm- und Vorzugsaktionäre gleichermaßen unter denselben Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Die näheren Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung sind in der Einladung zur Hauptversammlung nachzulesen.

Üblicherweise übernehmen die Depotbanken die Anmeldeformalitäten für ihre Kunden, wenn diese eine Eintrittskarte bestellen. Daher werden die Aktionäre zur Erfüllung der vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen.

Wie kann man sich als Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?

Ab dem 14. Mai 2008 erhalten die Aktionäre die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung über ihre Depotbank zugesandt.

Welche Aktiengattung ist teilnahme- und stimmberechtigt?

Grundsätzlich sind sowohl Stamm- als auch Vorzugsaktionäre unter denselben Voraussetzungen teilnahmeberechtigt (siehe „Wer ist teilnahmeberechtigt?"). Stimmberechtigt sind jedoch in der Hauptversammlung grundsätzlich nur die Stammaktionäre.

Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur HV angemeldet, aber keine Eintrittskarte erhalten hat?

Ein Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet und keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die HV besuchen. Sofern die Eintrittskarte ausgestellt wurde und lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangte, ist der Aktionär im Melderegister enthalten. Dies können wir am Info-Counter im Einlassbereich überprüfen und Ihnen eine Ersatzeintrittskarte ausstellen.

Werden Aktien gesperrt, wenn sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmeldet?

Nein, die Aktien werden nicht gesperrt. Die Anmeldung basiert bei den Vorzugsaktionären auf dem Stichtagsprinzip, d.h. es wird darauf abgestellt, ob der Aktionär zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Record Date), d.h. am 20. Mai 2008 um 00:00 Uhr MEZ Aktionär war. Eine Veräußerung nach dem Stichtag ist möglich und hat auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung keine Auswirkung.

Kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn ich meine Aktien bereits wieder verkauft habe?

Maßgeblicher Stichtag (Record Date) für die Teilnahme ist im Falle von Vorzugsaktien der Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. der 20. Mai 2008 um 00:00 Uhr MEZ. Eine danach erfolgte Veräußerung der Aktien ist für die Teilnahmeberechtigung unschädlich.

Kann man als Aktionär die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?

Der Aktionär kann die Hauptversammlung vorübergehend über den Ausgangsschalter verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt neu anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend geändert werden kann.

Bis zu welchem Tag vor der Hauptversammlung können Aktien gekauft werden, die dividendenberechtigt sind?

Dividendenstichtag ist der Tag der Hauptversammlung und damit der 10. Juni 2008.
Vorzugsaktien, die nach dem Record Date gekauft wurden, sind vom Teilnahmerecht an der Hauptversammlung ausgeschlossen, jedoch dividendenberechtigt.
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Z 14-49 : 27,8%
19.08.2008