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Fragen und Antworten zu Anmeldung und Teilnahme
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Dürfen an der HV nur Aktionäre teilnehmen?
| Die Hauptversammlung ist die bedeutendste jährliche Veranstaltung einer Aktiengesellschaft, bei der sich die Aktionäre mit der Unternehmensleitung aussprechen. Somit ist die Hauptversammlung in erster Linie eine Veranstaltung für die Aktionäre. |
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Kann ein Aktionär Begleitpersonen, z.B. seinen Ehepartner oder seine(n) erwachsene(n) Tochter/Sohn mitbringen?
| Dies kann der Aktionär tun. Die beste Lösung ist, wenn er dies gleich bei seiner Anmeldung mitteilt und für die Begleitperson zusätzlich eine Eintrittskarte ausstellen lässt. |
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Wer ist teilnahmeberechtigt?
Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre der Gesellschaft. Aktionäre können selbst teilnehmen oder sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Stamm- und Vorzugsaktionäre sind gleichermaßen zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Die näheren Voraussetzungen für die Teilnahme und die Voraussetzungen für die Stimmrechtsausübung sind in der Einladung zur Hauptversammlung nachzulesen.
Üblicherweise übernehmen die Depotbanken die Anmeldeformalitäten für ihre Kunden, wenn diese eine Eintrittskarte bestellen. Daher werden die Aktionäre zur Erfüllung der vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen. |
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Wie kann man sich als Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?
| Ab Anfang Juni 2010 erhalten die Aktionäre die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung über ihre Depotbank zugesandt. |
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Welche Aktiengattung ist teilnahme- und stimmberechtigt?
| Es sind sowohl Stamm- als auch Vorzugsaktionäre teilnahmeberechtigt (siehe „Wer ist teilnahmeberechtigt?"). Stimmberechtigt sind jedoch in der Hauptversammlung grundsätzlich nur die Stammaktionäre. Im Falle von Beschlüssen, die der Zustimmung der Vorzugsaktionäre bedürfen, erfolgt die Beschlussfassung der Vorzugsaktionäre in einer gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre; in der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung sind solche Beschlüsse allerdings nicht vorgesehen. |
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Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet, aber keine Eintrittskarte erhalten hat?
| Ein Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet und keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Sofern die Eintrittskarte ausgestellt wurde und lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangte, ist der Aktionär im Melderegister enthalten. Dies kann am Info-Counter im Einlassbereich überprüft werden und es kann dann ggf. eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt werden. |
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Werden Aktien gesperrt, wenn sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmeldet?
| Nein, die Aktien werden nicht gesperrt. Die Anmeldung basiert bei den Vorzugsaktionären auf dem Stichtagsprinzip, d.h. es wird darauf abgestellt, ob der Aktionär zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. am 8. Juni 2010 um 00:00 Uhr Aktionär war. Eine Veräußerung nach dem Stichtag ist möglich und hat auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung keine Auswirkung. |
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Kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn ich meine Aktien bereits wieder verkauft habe?
| Maßgeblicher Stichtag (Nachweisstichtag) für die Teilnahme ist im Falle von Vorzugsaktien der Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. der 8. Juni 2010 um 00:00 Uhr. Eine danach erfolgte Veräußerung der Aktien ist für die Teilnahmeberechtigung unschädlich. |
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Kann man als Aktionär die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?
| Der Aktionär kann die Hauptversammlung vorübergehend über den Ausgangsschalter verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend aktualisiert werden kann. |
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Bis zu welchem Tag vor der Hauptversammlung können Aktien gekauft werden, die dividendenberechtigt sind?
Dividendenstichtag ist der Tag der Hauptversammlung und damit der 29. Juni 2010.
Dividendenberechtigt ist somit bei Vorzugsaktien, wer die betreffenden Aktien am Tag der Hauptversammlung hält. Dies gilt auch dann, wenn die Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben wurden und der Inhaber daher vom Teilnahmerecht an der Hauptversammlung ausgeschlossen ist.
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Z 14-49 : 29,2% |
01.09.2010 |
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