Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Bundeskartellamt wird Verfahren gegen ProSiebenSat.1 Media AG gegen Bußgeldzahlung beenden

München, 5. Oktober 2007. Das Bundeskartellamt wird das Verfahren gegen die ProSiebenSat.1 Group und ihre Vermarktungsgesellschaft SevenOne Media gegen Zahlung eines Bußgeldes beenden. Das Verfahren war Teil einer industrieweiten Untersuchung gegen Werbezeitenvermarkter und Mediaagenturen in Deutschland. Das Bundeskartellamt sieht im Wesentlichen die Vereinbarung von sogenannten Share-of-Advertising-Rabatten zwischen der ProSiebenSat.1 Media AG und den Mediaagenturen – die zuletzt in der Buchungssaison 2006 angewendet wurden - als eine vertikale Wettbewerbsbeschränkung an. Die ProSiebenSat.1 Media AG wird die bisher in der Branche üblichen Share-of-Advertising-Rabatte nun nicht mehr anbieten und ein neues Tarifmodell gegenüber den Mediaagenturen und der werbetreibenden Industrie verwenden, das kartellrechtskonform ist. Die ProSiebenSat.1 Media AG geht davon aus, dass sie auch mit dem neuen Modell ihre Unternehmensziele erreichen wird.

Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung und nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten der ProSiebenSat.1 Media AG zu vermeiden, hat sich das Unternehmen entschieden, das Bußgeld von EUR 120 Mio zu akzeptieren. Bei der Bemessung des Bußgeldes hat das Bundeskartellamt erstmalig die neuen Regelungen der 7. Kartellrechtsnovellierung in Verbindung mit den Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamts angewandt. Die neuen Regelungen führen zu einer erheblichen Erhöhung der Bußgelder im Vergleich zu Kartellsrechtsfällen nach altem Recht.

Das Unternehmen wird für das Geschäftsjahr 2007 eine entsprechende Rückstellung bilden.

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03.07.2009

Katja Pichler

Konzernsprecherin
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