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Keine unmittelbaren Auswirkungen der KirchMedia-Insolvenz Am 8. April 2002 hat der Hauptaktionär der ProSiebenSat.1 Media AG, die KirchMedia GmbH & Co. KGaA, beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Mit Beschluss vom 14. Juni 2002 wurde ein förmliches Insolvenzverfahren über das Vermögen der KirchMedia in Eigenverwaltung angeordnet. Die ProSiebenSat.1 Media AG und ihre Tochtergesellschaften bilden eine eigenständig finanzierte Unternehmensgruppe und waren zu keiner Zeit Teil des Insolvenzverfahrens und damit nicht von den unmittelbaren Auswirkungen der KirchMedia-Insolvenz betroffen. KirchMedia ist allerdings mit einem durchgerechneten Anteil von 52,52 Prozent Mehrheitsaktionär und bedeutendster Programmlieferant der Senderfamilie.
Darüber hinaus bestand mit Beta Digital, einem Tochterunternehmen von KirchPay-TV, das am 8. April 2002 ebenfalls Insolvenz anmeldete, ein Dienstleistungsvertrag über den analogen und digitalen Satelliten-Uplink und damit über die technische Übertragung der Sender Sat.1, ProSieben, Kabel 1 und N24. Mit Wirkung vom 20. Dezember 2002 wurden sämtliche Gesellschaftsanteile des technischen Dienstleisters von Premiere übernommen. Die technischen Übertragungswege wurden aus dem Geschäftsbetrieb der Beta Digital ausgegliedert und in einer eigenen Gesellschaft, der Digital Playout Center GmbH [DPC] gebündelt. Zur Zeit der Erstellung dieses Risikoberichts führt die ProSiebenSat.1 Media AG mit DPC Gespräche über eine Fortführung des Vertrags. Bei Bedarf können außerdem Angebote anderer technischer Dienstleister geprüft werden.
Im Zuge der Insolvenz der KirchMedia GmbH & Co. KGaA hat die ProSiebenSat.1-Gruppe die Lizenzprogramm- und Zulieferungsverträge mit der KirchMedia einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen. 42 Prozent des Programms, das im Geschäftsjahr 2002 ausgestrahlt wurde, hat die ProSiebenSat.1-Gruppe von der KirchGruppe bezogen. Die Senderfamilie geht auf Grund der juristischen Abklärungen davon aus, dass sämtliche von ihr erworbenen Rechte wie vorgesehen verwertet werden können. Noch in der zweiten Jahreshälfte 2002 hat KirchMedia mit zahlreichen Filmstudios Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen. Im Gegenzug haben die Filmstudios die Wirksamkeit der von ihnen an KirchMedia eingeräumten Free-TV-Rechte bestätigt.
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61 Prozent des Bedarfs an Lizenzprogrammen bei Sat.1, ProSieben und Kabel 1 bis 2005 gedeckt KirchMedia ist der wichtigste, aber bei weitem nicht der einzige Programmlieferant der ProSiebenSat.1-Gruppe. Das Unternehmen unterhält langjährige Geschäftsbeziehungen zu vielen anderen Zwischenhändlern und Filmproduzenten. Die Lieferantenliste für Programme umfasste im Geschäftsjahr 2002 über 120 Adressen. Die ProSiebenSat.1-Gruppe erwirbt Programme unter Rendite- und Attraktivitätsgesichtspunkten. Mit den bis heute vertraglich gesicherten Programmrechten kann die ProSiebenSat.1-Gruppe rund 61 Prozent ihres Bedarfs an Lizenzausstrahlungen in ihren Vollprogrammen Sat.1, ProSieben und Kabel 1 bis zum Jahr 2005 decken.
Die ProSiebenSat.1 Media AG hat im Geschäftsjahr 2002 zahlreiche Verträge abgeschlossen, um die Programmversorgung ihrer Sender unabhängig von der Insolvenz der KirchMedia sicherzustellen. In mehreren Fällen hat die ProSiebenSat.1-Gruppe dabei auch Drei-Parteien-Verträge mit KirchMedia und US-Filmstudios abgeschlossen, nach denen die US-Filmstudios im Fall einer eventuellen künftigen Zahlungsunfähigkeit der KirchMedia die betreffenden Programmrechte unmittelbar an die ProSiebenSat.1-Gruppe einräumen können. So hat sich die Senderfamilie für die nächsten Jahre exklusiv die Filmproduktionen der Hollywood-Studios Disney, Touchstone, Miramax und Dimension gesichert. Es handelt sich um einen mehrjährigen Volumenvertrag über jährlich 20 bis 30 Spielfilme, eine Auswahl an TV-Movies sowie drei bis vier Serien pro Jahr. Darüber hinaus wurden im Dezember 2002 mehrere Filmverträge in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe abgeschlossen. Die Verträge für Lizenzrechte von Senator, Epsilon, Highlight, Constantin, Tobis u.a. umfassen rund 100 Top-Spielfilme und Serien und reichen teilweise bis über das Jahr 2010 hinaus. Auch mit Lucasfilm Ltd. und Paramount Pictures wurden Vereinbarungen in insgesamt zweistelliger Millionenhöhe getroffen. Der Vertrag mit Lucasfilm garantiert der ProSiebenSat.1-Gruppe weiterhin langfristig exklusive Rechte an den Star-Wars-Filmen von Regisseur George Lucas, darunter die Free-TV-Premiere des Blockbusters "Star Wars: Episode II - Angriff der Klonkrieger". Außerdem wurden bei künftigen Filmstarts weitreichende Kooperationen mit dem Sender ProSieben vereinbart. Durch einen Vertrag mit Paramount stehen den Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe außerdem bis über das Jahr 2010 hinaus 14 Top-Spielfilme und TV-Movies sowie sechs neue Serien zur Verfügung.
Die Verträge über Programmpakete, Spielfilme und Serien werden in der Regel einige Jahre vor Ausstrahlung abgeschlossen. Um Investitionsrisiken zu mindern, werden die vertraglich gesicherten Senderechte regelmäßig im Hinblick auf ihre Erlöspotenziale überprüft. Als Frühwarnindikator dient u. a. die Gesamtrendite des Programmbestands. Für den wirtschaftlichen Erfolg eines Fernsehunternehmens sind in hohem Maße die Rentabilität und Attraktivität des Programmbestands ausschlaggebend. Mit vier komplementär programmierten und positionierten Sendern bieten sich der ProSiebenSat.1-Gruppe große Synergien beim Programmeinkauf und der -verwertung.
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Unwirksamkeit der Garantieerklärung gegenüber Universal Universal hat im Februar 2000 gegen KirchMedia und gegen verschiedene andere, mit KirchMedia verbundene Unternehmen eine Zahlungsklage auf Lizenzgebühren und Schadensersatz wegen angeblich nicht geleisteter Lizenzzahlungen eingereicht. Dabei wurde auch die frühere ProSieben Media AG als Beklagte aufgeführt. Grundlage der Forderungen sei eine Garantieerklärung gegenüber Universal, die der Gründer der KirchGruppe, Dr. Leo Kirch, für verbundene Unternehmen der KirchMedia gegeben habe. Nicht geklärt ist bis dato die Höhe der angeblichen Zahlungs- und Schadensersatzforderungen. Die ProSiebenSat.1 Media AG geht nach Überprüfung durch ihre Anwälte jedoch davon aus, dass diese Klage erfolglos bleibt, da Dr. Leo Kirch nie befugt war, die ProSiebenSat.1 Media AG bzw. eine ihrer Rechtsvorgängerinnen rechtlich zu vertreten. Universal hat bis jetzt in dem in Kalifornien anhängigen Verfahren denn auch nicht dargelegt oder begründet, warum Dr. Leo Kirch in Widerspruch zu den gesetzlichen Vertretungsregeln wirksam Verträge für ProSiebenSat.1 hätte abschließen können. Die ProSiebenSat.1 Media AG hat eine renommierte Anwaltskanzlei in Kalifornien mit ihrer Vertretung gegen die Forderungen von Universal beauftragt. |
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