Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit
Redaktionelle Beiträge dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche bzw. wirtschaftliche Interessen der Mitarbeiter beeinflusst werden.
Die Journalisten der ProSiebenSat.1 Group berichten grundsätzlich nicht über nahe stehende Personen, insbesondere Familienangehörige, es sei denn, es liegt ein mit dem jeweiligen Vorgesetzten abgestimmter sachlicher Grund vor.
Die Journalisten der ProSiebenSat.1 Group nutzen ihre Berichterstattung nicht, um sich oder anderen Vorteile zu verschaffen. Die Entgegennahme direkter oder indirekter Finanzierungen oder Sachleistungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung ist untersagt. Persönliche Interessenskonflikte werden grundsätzlich mit den Chefredakteuren abgestimmt, dies können z.B. Mitgliedschaft, Bekleidung eines Amtes oder ein Mandat in Vereinen, Parteien, Verbänden oder sonstigen Institutionen oder eine gestattete Nebentätigkeit sein.
Die Journalisten der ProSiebenSat.1 Group beachten mit besonderer Sorgfalt die vom Deutschen Presserat in der Publikation „Journalistische Verhaltensgrundsätze zu Insider- und anderen Informationen mit potentiellen Auswirkungen auf Wertpapierkurse“ zusammengefassten gesetzlichen und berufsethischen Verpflichtungen der Medien zu Insiderinformationen. Es gelten die Richtlinien und Auslegungen des § 34 b des Wertpapierhandelsgesetzes.