1. Der/die Geschäftsführer eines Senders tragen im Rahmen ihres weiten Ermessensspielraumes hinsichtlich des Planansatzes dafür Sorge, dass bei jeder einzelnen Sendung Budgetansätze gewählt werden, die plausiblen Vorgaben folgen und sicherstellen, dass kein Erfordernis für die Entgegennahme von finanziellen Beiträgen Dritter, soweit diese unzulässige Schleichwerbung darstellen, besteht.
2. In begründeten Einzelfällen, die den Verdacht des Einsatzes von Schleichwerbung nahe legen, wird ein Kontrollgremium tätig. Dieses ist vom Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG eingesetzt und besteht aus durch den Vorstand zu benennenden folgenden drei Personen: