Sie haben noch Fragen rund um die Rechnungsstellung an die ProSiebenSat.1 Media SE? Hier finden Sie die Antworten!
Allgemeines Zur Rechnungsstellung
Rechnungen, die unsere sowie die gesetzlichen Anforderungen (bspw. §14 UStG) nicht erfüllen, werden nicht verbucht. Sie werden mit der Anforderung einer neuen, korrekten Rechnung an den Lieferanten zurückgesendet.
Nein. Seit dem 1. Juli 2011 sind elektronische Rechnungen und klassische Papierrechnungen in Deutschland gleichgestellt. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/45/EU im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wurde eine entsprechende Regelung im § 14 Absatz 1 und 3 UStG verankert.
Elektronischer Rechnungseingang
Elektronische Rechnungen, wie beispielsweise e-Invoice, weisen deutlich mehr Vorteile auf. Beispielsweise entfallen die Versand- und Portkosten für den Lieferanten und gleichzeitig wird eine schnellere Rechnungsverarbeitung ermöglicht. Weitere Informationen und Vorteile zu unserem e-Invoice Verfahren lesen Sie unter folgendem Link:
Bitte klicken Sie auf das PDF-Symbol am Ende dieser Zeile, für alle e-Invoice Adressen der ProSiebenSat.1 Media SE.
Nein. Sofern die Rechnung und deren Daten ausgelesen werden konnten, werden keine Benachrichtigungen versendet. Jedoch wird der Lieferant im Falle eines Übertragungsfehlers durch eine Fehlermeldung per E-Mail informiert.
Zahlungsvorgänge
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