VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 MAR (EU) NR. 596/2014: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: ProSiebenSat.1 Media AG beabsichtigt rund 2,3 Prozent der Vorzugsaktien zurückzukaufen
München, 29. August 2011. Die
ProSiebenSat.1 Media AG wird über die Börse
insgesamt bis zu 2.500.000 Stück auf den Inhaber lautende
stimmrechtslose Vorzugsaktien zurückkaufen. Dies hat der Vorstand
des Unternehmens heute beschlossen. Damit erwirbt die Gruppe rund
2,3 Prozent der Gesamtzahl der Vorzugsaktien oder 1,15 Prozent
des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Rückkauf wird ab dem
29.August 2011 durchgeführt. Er dient zur Absicherung von Long Term
Incentive-Programmen der Gesellschaft.
Die Hauptversammlung vom 29. Juni 2010 hat das Unternehmen
ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu zehn
Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, das zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung bestand. Die Ermächtigung ist
befristet bis zum 28. Juni 2015. Beim Erwerb von Vorzugsaktien
über die Börse darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Börsenpreis nicht um mehr als zehn Prozent
überschreiten und nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten. Als
maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der am jeweiligen Handelstag
durch die Eröffnungsauktion ermittelte Börsenkurs der Vorzugsaktien
im XETRA-Handel. Die Ermächtigung gilt für alle gesetzlich
zulässigen Zwecke.
Der Rückkauf wird unter Einschaltung eines Kreditinstituts
erfolgen, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt der einzelnen
Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der ProSiebenSat.1 Media
AG trifft.
ProSiebenSat.1 Group
Konzernkommunikation
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ProSiebenSat.1 Media AG:
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München und Stuttgart