Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 geben begründete Stellungnahme zum öffentlichen Erwerbsangebot (Teilangebot) von PPF ab
Unterföhring, 18. Juni 2025. Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE begrüßen das öffentliche Erwerbsangebot (Teilangebot) der PPF IM LTD (PPF), einer indirekten Tochtergesellschaft der PPF Group N.V., halten jedoch den Angebotspreis aus finanzieller Sicht für nicht angemessen. Die Gremien haben entschieden, hinsichtlich der Annahme des Angebots durch die Aktionär:innen keine Empfehlung abzugeben (neutrale Stellungnahme). Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Angebot von PPF gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) wurde heute auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Im Rahmen des Angebots bietet PPF 7,00 Euro je Aktie in bar für den Erwerb von bis zu ca. 31,8 Mio ProSiebenSat.1-Aktien (dies entspricht ca. 13,64 % des Grundkapitals von ProSiebenSat.1). Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von ca. 17,4 % auf den XETRA-Schlusskurs der ProSiebenSat.1-Aktie von 5,97 Euro am 9. Mai 2025, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung des Angebots, und einem Aufschlag von ca. 21,7 % auf den rechnerischen Angebotspreis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (MFE) vom 8. Mai 2025 in Höhe von 5,75 Euro.
Nach Prüfung der Angebotsunterlage vom 4. Juni 2025 begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat das verstärkte Engagement von PPF als strategischer Großaktionär sowie die Bestätigung der weiteren Unterstützung für den Vorstand und die Umsetzung seiner Strategie.
Unter Berücksichtigung der strategischen Transformation und der Zukunftsaussichten von ProSiebenSat.1 sind Vorstand und Aufsichtsrat allerdings der Ansicht, dass der Angebotspreis das Ertragspotenzial und den langfristigen Wert von ProSiebenSat.1 nicht angemessen widerspiegelt, und halten den Angebotspreis daher aus finanzieller Sicht für nicht angemessen.
Gleichzeitig weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass das PPF-Angebot ProSiebenSat.1-Aktionär:innen, die an einer kurzfristigen Monetarisierung ihrer ProSiebenSat.1-Aktien interessiert sind, eine verlängerte Kursabsicherung bietet, indem es ihnen die Möglichkeit eröffnet, ihre ProSiebenSat.1-Aktien in einem derzeit volatilen Marktumfeld bis zum Ende der Annahmefrist am 13. August 2025 (vorbehaltlich einer möglichen Pro-Rata-Allokation aufgrund des begrenzten Angebotsvolumens) zum Angebotspreis zu veräußern.
Vorstand und Aufsichtsrat erkennen an, dass die Entscheidung der ProSiebenSat.1-Aktionär:innen in Bezug auf das PPF-Angebot von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden kann, unter anderem ihrem individuellen Anlagehorizont, ihren individuellen Präferenzen hinsichtlich der Allokation von Vermögenswerten, ihren Erwartungen hinsichtlich des allgemeinen Marktumfelds und anderen Faktoren, die den Börsenkurs der ProSiebenSat.1-Aktien beeinflussen können. Vorstand und Aufsichtsrat können den ProSiebenSat.1-Aktionär:innen daher weder empfehlen, das Angebot anzunehmen noch das Angebot nicht anzunehmen, weshalb sie von einer Empfehlung absehen (neutrale Stellungnahme).
Da die Angebotsunterlage für das PPF-Angebot während der Annahmefrist des MFE-Angebots veröffentlicht wurde, handelt es sich bei dem PPF-Angebot um ein konkurrierendes Angebot im Sinne des WpÜG. Die Annahmefristen der beiden Angebote enden daher (vorbehaltlich zwingender Verlängerungen) gleichzeitig um Mitternacht (MESZ) am 13. August 2025.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist abrufbar auf der Unternehmenswebsite unter: https://www.prosiebensat1.com/investor-relations/publikationen/oeffentliches-erwerbsangebot-ppf und kostenlos erhältlich bei ProSiebenSat.1 Media SE, Investor Relations, Medienallee 7, 85774 Unterföhring sowie per E-Mail an Investor.Relations@ProSiebenSat1.com.
Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder Zusammenfassung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG dar. Den Aktionär:innen wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Angebot annehmen oder nicht, die begründete Stellungnahme vollständig zu lesen.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Aktien der ProSiebenSat.1 Media SE („ProSiebenSat.1”) dar. Allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 ist maßgeblich. Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.
Die endgültigen Bestimmungen und weitere Regelungen, die das öffentliche Erwerbsangebot (in Form eines Teilangebots) der PPF IM LTD an die Aktionäre von ProSiebenSat.1 zum Erwerb von ProSiebenSat.1-Aktien („Angebot“) betreffen, sind der Angebotsunterlage für das Angebot zu entnehmen, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt wurde („Angebotsunterlage“). Die endgültigen Bestimmungen können von den hier beschriebenen Bestimmungen und anderen Eckdaten abweichen. Investoren und Inhabern von ProSiebenSat.1 Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
ProSiebenSat.1 Aktionäre mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“) sollten beachten, dass das Angebot für Wertpapiere einer Gesellschaft gemacht wird, die eine ausländische private Emittentin im Sinne von Rule 3b-4 des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung (der „Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht nach Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Angebot wird – wie in der Angebotsunterlage ausgeführt – gegenüber den Inhabern von ProSiebenSat.1 Aktien in den Vereinigten Staaten im Rahmen einer Ausnahmeregelung für grenzüberschreitende Angebote abgegeben werden. Diese Ausnahmen ermöglichen es einem Bieter, bestimmte materielle und verfahrenstechnische Regeln des Exchange Act für öffentliche Angebote zu erfüllen, indem er die Gesetze oder Praktiken seines nationalen Rechts einhält, und befreien den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer solcher Regeln des Exchange Act. Infolgedessen unterliegt das Angebot grundsätzlich den Offenlegungsvorschriften und anderen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden, insbesondere in Bezug auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitplan und Abwicklungsverfahren. Soweit das Angebot den US-amerikanischen Wertpapiergesetzen unterliegt, gelten diese Gesetze nur für ProSiebenSat.1 Aktionäre in den Vereinigten Staaten und keine andere Person hat nach diesen Gesetzen irgendwelche Ansprüche.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird das Angebot – wie in der Angebotsunterlage ausgeführt – weder mittelbar noch unmittelbar in Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen Recht darstellen würde.
Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Worte "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "antizipieren", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", "Ziel" oder "anvisieren" oder der Verneinung dieser Worte oder anderer Variationen dieser Worte oder vergleichbarer Terminologie erkennbar. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder Plänen, die von Natur aus mit erheblichen Risiken sowie Ungewissheiten und Eventualitäten behaftet sind, die sich ändern können. ProSiebenSat.1 übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in die Zukunft gerichteten Aussagen erreicht werden oder sich als richtig erweisen. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten können wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Prognosen abweichen. Weder die ProSiebenSat.1 noch die mit ihr verbundenen Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung zur Aktualisierung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder anderen Informationen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, und erwarten auch nicht, diese öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.