VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 MAR (EU) NR. 596/2014: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: ProSiebenSat.1 Media SE bildet Rückstellung für Steuernachzahlungen aus ehemaligen Geschäftsaktivitäten in Schweden
Unterföhring, 13. Mai 2016. Der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE wurde gestern am späten Abend darüber informiert, dass die Berufung eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gegen ein erstinstanzliches Urteil eines schwedischen Finanzgerichts in zweiter Instanz zurückgewiesen worden ist. Bei dem Rechtsstreit ging es um Steuernachforderungen für die Jahre 2008 bis 2013, die im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung der bereits im Jahr 2013 veräußerten Geschäftsaktivitäten in Schweden festgesetzt worden waren. Die Gesellschaft wird für die festgesetzten Steuernachforderungen, die sich einschließlich Zuschlägen und Zinsen auf umgerechnet rund EUR 40 Mio. belaufen, im zweiten Quartal eine Rückstellung in gleicher Höhe bilden, die im laufenden Jahr das Konzernergebnis nach Steuern entsprechend belasten wird. Die Rückstellung ist im Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten auszuweisen. Das Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten des Konzerns (profit from continuing operations) und das für die Dividendenbemessung relevante bereinigte Konzernergebnis (underlying net income), sowie der positive Geschäftsausblick für das Jahr 2016 werden hiervon nicht berührt.