Landgericht München 1 entscheidet zugunsten von ProSiebenSat.1 im Spruchverfahren
München, 8. September 2006. Das Landgericht München 1 hat heute verkün-det, dass die Anträge im Spruchverfahren auf Leistung einer baren Zuzahlung durch die ProSiebenSat.1 Media AG abgewiesen werden. Das Spruchverfah-ren, das unter dem Aktenzeichen 5 HKO 20128/00 geführt wird, ist eine Folge der Verschmelzung der ProSieben Media AG und der SAT.1 Holding GmbH zur heutigen ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2000. Nach der Verschmelzung hatten mehrere ehemalige Vorzugsaktionäre der ProSieben Media AG einen Antrag auf Überprüfung des damaligen Umtauschverhältnisses und auf Zahlung einer baren Zuzahlung gestellt. Der heutige Beschluss des Landgerichts Mün-chen 1 ist eine erstinstanzliche Entscheidung, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden kann.
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