PRESSEMITTEILUNG
Datum:
15.01.2007
NEUESTE ARTIKEL
Presse-Archiv
Alle Meldungen sortiert im
Presse-Archiv

Oberlandesgericht Dresden bestätigt Urteil gegen Netlantic und shift TV

München, 16. Januar 2007. Das Oberlandesgericht Dresden hat die erst-instanzliche Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 12. Mai 2006 gegen die Netlantic GmbH und ihren Dienst shift TV bestätigt. Die Berufung der Netlantic GmbH wurde zurückgewiesen. Auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichts ist es shift TV untersagt, Programme zu speichern, um sie Dritten zu übermitteln. Das OLG Dresden folgte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil der Auffassung des LG Leipzig, dass es sich dabei um eine Verletzung des Urheberrechts und eine unautorisierte Vervielfältigung handele. Die Netlantic GmbH hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen.

ProSiebenSat.1 Group
Konzernkommunikation
Mediallee 7
85774 Unterföhring
Tel. +49 [0]89-9507-1145
Fax:+49 [0]89-9507-1159
info@prosiebensat1.com
www.prosiebensat1.com

SEITENANFANG
Die Zukunft des Fernsehens
Unser Vorstandsvorsitzender Bert Habets wirft einen Blick auf die Zukunft des Fernsehens, seine anhaltende Bedeutung und sein transformatives Potenzial.
Interview mit ProSiebenSat.1 Group CEO Bert Habets
»Wir bauen Joyn stark aus.«
Interview mit ProSiebenSat.1 Group CEO Bert Habets
Alexandra Brandner
»Mit unseren neuen Masken setzen wir nochmal ordentlich einen drauf!«
In ihrem Atelier im bayrischen Mühldorf am Inn entstehen die berühmten Ganzkörperkostüme für die Show „The Masked Singer“ auf ProSieben.