GEMEINSAME VERGÜTUNGSREGELN
Gemeinsame Vergütungsregeln sichern bei ProSiebenSat.1 eine nachhaltige Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Realisierung von Projekten zwischen Produzent:in, Dehbuchautor:in, Regisseur:in und Sender.
Gemeinsame Vergütungsregeln
Die Seven.One Entertainment Group hat sich am 1. Juli 2013 mit dem Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure e.V. ("BVR") und dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler ("BFFS"), am 03.06.2014 mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. ("VDD") sowie am 17. August 2016 mit dem Berufsverband Kinematografie e.V. ("BVK") jeweils auf Gemeinsame Vergütungsregeln gemäß §§ 32a, 36 UrhG geeinigt. In diesen Regelungen, welche die ersten kollektivvertraglichen Regelungen nach dem Urhebervertragsrecht für Fernsehproduktionen sind, werden jeweils u.a. verbindlich Folgevergütungen bei Produktionen, die von ProSiebenSat.1 beauftragt bzw. überwiegend finanziert sind, festgelegt.
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