In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Unternehmensführung. Sie umfasst neben der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat sehen eine gute Corporate Governance als wesentlichen Bestandteil einer verantwortungsvollen, transparenten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung an.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS §161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2021 entsprochen wurde. 

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE erklären ferner, dass künftig den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung vom 28. April 2022 entsprochen wird. 

Im Dezember 2022

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE 

 

AKTUALISIERUNG DER ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS §161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE haben zuletzt im Dezember 2022 eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 sowie zukünftig zu den Empfehlungen in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung vom 28. April 2022 (letztere nachfolgend „DCGK“ genannt) gemäß § 161 AktG abgegeben. 

Diese Erklärung wird wie folgt aktualisiert:

Aufgrund der mit Ad-hoc Meldung vom 28. Februar 2023 bekanntgemachten Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und der dieser Verschiebung zugrundeliegenden Umstände können abweichend von der Empfehlung F.2 des DCGK der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und auch die Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2023 nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Gesellschaft wird künftige Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte wieder innerhalb der hierfür in der Empfehlung F.2 des DCGK jeweils genannten Fristen veröffentlichen. 

Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung aus Dezember 2022 unverändert.

Im April 2023

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB befindet sich im Geschäftsbericht 2022.

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