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Vergütung & Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

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Corporate Governance

Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand gehört für uns zu den Kernelementen guter Corporate Governance.

THEMEN IM FOKUS
Publikationen
Online-Geschäftsbericht 2024
Vorstand
Interview mit Group CEO Bert Habets
Investor Relations
Hauptversammlung 2025
Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE für das abgelaufene Geschäftsjahr. Er erläutert die Struktur und Höhe der Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Der Vergütungsbericht wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und entspricht den anwendbaren aktienrechtlichen Vorgaben. Der Vergütungsbericht wurde durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PwC“) gemäß den Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG sowie freiwillig inhaltlich geprüft. Ferner berücksichtigt der Vergütungsbericht die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022.

Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat
  • Vergütungssystem 2025
  • Der Aufsichtsrat hat im April 2025 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG ein geändertes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen (Vergütungssystem 2025), welches das Vergütungssystem 2021 aktualisiert und punktuell ändert und der Hauptversammlung am 28. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem 2025 mit einer Mehrheit von 95,17% der abgegebenen Stimmen gebilligt.
  • Vergütungssystem 2021
  • Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 1. Juni 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 6 das durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft am 3. März 2021 beschlossene Vergütungssystem (Vergütungssystem 2021) gemäß § 120a Abs. 1 AktG mit einer Mehrheit von 96,40% der abgegebenen Stimmen gebilligt. Eine vollständige Beschreibung des Systems finden Sie in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 unter Top 6 "Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands".
  • Vergütung Aufsichtsrat
  • Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt und wurde in ihrer derzeit geltenden Fassung am 21. Mai 2015 durch die Hauptversammlung beschlossen. Die Hauptversammlung hat zuletzt am 28. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 8 die in § 14 der Satzung geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 99,42% der abgegebenen Stimmen unverändert bestätigt. Die Vergütung des Aufsichtsrats und das zugrunde liegende Vergütungssystem finden Sie in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 unter Top 8 "Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats".
Directors´ Dealings

Die ProSiebenSat.1 Media SE ist gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, Mitteilungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen über meldepflichtige Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten unverzüglich zu veröffentlichen. Diese sogenannten Directors'-Dealings-Meldungen gibt die ProSiebenSat.1 Media SE hier für das laufende und zurückliegende Geschäftsjahr bekannt.

Stimmrechtsmitteilungen

Die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE sind gemäß den §§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, der ProSiebenSat.1 Media SE und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert. Diese Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht die ProSiebenSat.1 Media SE hier für das laufende und zurückliegende Geschäftsjahr.

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