Vergütung & Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand gehört für uns zu den Kernelementen guter Corporate Governance.
Vergütung
Der Vergütungsbericht (im Geschäftsbericht 2022 ab Seite 79) beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE für das abgelaufene Geschäftsjahr. Er erläutert die Struktur und Höhe der Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Der Vergütungsbericht wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und entspricht den anwendbaren aktienrechtlichen Vorgaben. Der Vergütungsbericht wurde durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß den Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG sowie inhaltlich geprüft. Ferner berücksichtigt der Vergütungsbericht die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022.
Vorstandsvergütungssystem
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) und des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat Änderungen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 1. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 96,40% der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Eine vollständige Beschreibung des Systems finden Sie in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 unter Top 6 "Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands".“
Directors´ Dealings
Die ProSiebenSat.1 Media SE ist gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, Mitteilungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen über meldepflichtige Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten unverzüglich zu veröffentlichen. Diese sogenannten Directors'-Dealings-Meldungen gibt die ProSiebenSat.1 Media SE hier für das laufende und zurückliegende Geschäftsjahr bekannt.
Stimmrechtsmitteilungen
Die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE sind gemäß den §§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, der ProSiebenSat.1 Media SE und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert. Diese Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht die ProSiebenSat.1 Media SE hier für das laufende und zurückliegende Geschäftsjahr.